Downloads & weitere Informationen zu dem Service von Dipl.-Agr.-Ing. Kerstin Röding Steuerberaterin
Weitere Informationen zum Personalfragebogen finden Sie hier.
Steuerkanzlei in Arnstadt mit einem Top-Service
Umfassende Beratung von der Gründungsberatung bis hin zur Steuererklärung.
Für alle Ihre steuerlichen und finanziellen Belange: Unser Steuerbüro steht Ihnen mit einem umfangreichen Leistungsangebot zur Seite, das wir exakt auf Ihre Anforderungen im privaten sowie beruflichen Bereich anpassen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, Kompetenz und moderner Software, die wir für eine einfache und schnelle Erfassung sowie Weiterverarbeitung von Belegen einsetzen.
Die Leistungen unserer Steuerkanzlei im Überblick
Ob Privatperson, Unternehmer, Freiberufler, Künstler oder Vereine — bei uns sind Sie richtig.
Wenden Sie sich für folgende Aufgaben an unsere Steuerkanzlei:
- Steuererklärung: Wir übernehmen die Verantwortung für die Erstellung Ihrer Steuererklärung und senden diese an das Finanzamt.
- Jahresabschluss: Alle Unternehmen sind verpflichtet, einen Jahresabschluss anzufertigen. Dieser schließt das Geschäftsjahr ab und beinhaltet eine Bilanz mit einer Kosten- und Verlustrechnung.
- Beratung: Bei sämtlichen steuerlichen Fragen beraten wir Sie ausführlich und sorgen dafür, dass Sie in den Genuss aller möglichen Steuervorteile kommen.
- Existenzgründungsberatung: Die Phase der Existenzgründung ist spannend, aber auch mit vielen Herausforderungen verbunden. Holen Sie uns so früh wie möglich ins Boot und besprechen Sie alle wichtigen Themen wie die Rechtsform, den Businessplan und die Finanzierung mit uns.
- Vermögensberatung: Wie sieht Ihr individuelles Konzept für Ihre Altersvorsorge aus? Haben Sie die wesentlichen Versicherungen bereits in Ihrem Finanzportfolio? Planen Sie einen Eigenheim-Kauf? Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre finanziellen Ziele diskutieren.
- Wirtschaftsberatung: Unternehmen bieten wir eine individuelle Wirtschaftsberatung inklusive Vermögensberatung, Finanz- und Wirtschaftsplanung, Wirtschaftsanalysen und Beratung zur Unternehmensnachfolge.
- Unternehmensnachfolge: Falls Sie beabsichtigen, Ihr Unternehmen an eine neue Generation zu übergeben, ist es ratsam, sich so bald wie möglich mit den erforderlichen Details zu befassen. Wir bieten Ihnen eine ausführliche Beratung für eine reibungslose Planung und Übergabe.
Personalfragebogen von Ihrem Steuerberater in Arnstadt
Laden Sie den Personalfragebogen jetzt bequem über unsere Website herunter.
Als Unternehmer möchten Sie sicherstellen, dass Sie die richtige Entscheidung bei der Personalauswahl treffen? Dazu möchten Sie vorab die zukünftigen Mitarbeiter kennenlernen? Dann ist der Einsatz von Personalfragebögen sinnvoll.
Unser Steuerbüro hat einen standardisierten Fragebogen zum Download für Sie bereitgestellt. Drucken Sie diesen einfach aus und legen Sie ihn den Bewerbern oder neuen Mitarbeitern zur Bearbeitung aus.
Was ist ein Personalfragebogen?
Im Rahmen eines standardisierten Personalfragebogens fragt der Arbeitgeber für das Arbeitsverhältnis bedeutsame Daten ab. Die Aushändigung von Personalfragebögen ist für den Arbeitgeber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern dienen vielmehr als Entscheidungshilfe.
Für die inhaltliche Gestaltung des Dokuments ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Die Bewerber und neuen Mitarbeiter können das Ausfüllen des Personalbogens verweigern.
Welche Anfragen können im Angestelltenfragebogen enthalten sein?
Selbstverständlich kann der Arbeitgeber in dem Personalfragebogen nicht frei nach Belieben Fragen stellen.
Zulässig sind lediglich solche, die in seinem berechtigten Interesse liegen. Unter anderem können dies folgende Daten sein:
- Persönliche Angaben
- Daten zur Beschäftigung
- Beruflicher Werdegang
- Sozialversicherungsdaten
- Angaben zur Lohnsteuer
- Arbeitspapiere
- Vermögenswirksame Leistungen
Erlaubt sind in der Regel außerdem folgende Fragen:
- Vorstrafen
- Vermögensverhältnisse
- Schwerbehinderung
- Lohn- und Gehaltspfändungen
- Wettbewerbsverbote
Diese Fragen sind im Personalfragebogen unzulässig:
- Ethnische Herkunft
- Religionszugehörigkeit
- Eventuelle Schwangerschaft und Heiratsabsichten
- Früherer Verdienst
Alle Daten sind durch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Beschäftigtendatenschutzes geschützt.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Steuerkanzlei auf!
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen? Interessieren Sie sich nicht nur für unseren Personalfragebogen, sondern auch für unseren Service in den Bereichen Steuererklärung, Jahresabschluss, Existenzgründungsberatung, Vermögensberatung oder Buchhaltung? Auch dann stehen wir Ihnen gerne zur Seite und freuen uns auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.
Auf unsere Kanzlei ist in jeder Situation Verlass!
Laden Sie jetzt unseren standardisierten Personalfragebogen herunter. Mit diesem:
- Erhalten Sie eine wertvolle Entscheidungshilfe
- Lernen Sie Bewerber bereits im Vorfeld kennen
- Stellen Sie die die richtigen, gesetzlich zulässigen Fragen